Betreiber von offenen WLAN-Netzen müssen immer öfter mit Abmahnungen rechnen. Das jüngste prominente Opfer ist nun das Café St. Oberholz in Berlin, das durch seinen offen verfügbaren Internetzugang zum Treffpunkt der digitalen Szene Berlins wurde. Für den Zugang gab es jedoch nur ein Passwort für alle Nutzer – und genau das wurde den Betreibern jetzt zum Verhängnis. So berichtet das Onlinemagazin golem.de
Auch wenn eine Abmahnung nicht gleich zwangsläufig Schadensersatzforderungen nach sich zieht, kostet jeder Briefwechsel mit der abmahnenden Kanzlei Gebühren – und Zeit. Abhilfe schafft nur die Dokumentation jeder einzelnen Nutzung des Internets mit einer eindeutigen Kennung des Gastes. Hotspot-Systeme automatisieren diesen Vorgang und vereinfachen das Verfahren sowohl für Nutzer als auch für den Betreiber.
Mit dem System von Meinhotspot können sich die Gäste selbständig anmelden, so dass dem Betreiber noch nicht einmal ein zusätzlicher Aufwand entsteht.
Dass das Thema derzeit aktueller denn je ist zeigt auch der Artikel „Im Lokal ins Netz – aber sicher“ in der „AHGZ“ (Allgemeine Hotel- und Gastronomiezeitung).