Das Landgericht München hat entschieden, dass öffentliche Wlan-Netzwerke auch anonym genutzt werden dürfen. Allerdings resultiert daraus nicht die Konsequenz, dass die Betreiber dabei auch von Haftungsfragen befreit sind. Dies bestätigte auch der Berliner IT-Rechtsanwalt Michael Seidlitz gegenüber der Süddeutschen Zeitung: „Wird über einen öffentlichen Hotspot eine Urheberrechtsverletzung begangen, haftet weiterhin der Betreiber“ – so der Anwalt. >>> ganzen Artikel lesen
Stellungnahme der Kanzlei Ferner: http://www.ferner-alsdorf.de/2012/07/landgericht-munchen-sieht-keine-verpflichtung-fur-wlan-betreiber-nutzer-zu-identifizieren/
Quelle: http://www.sueddeutsche.de