Allgemein

Vorerst keine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland

vorratsdatenspoeicherungLaut einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Spiegel Online“ wird es vorerst kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geben. Die Vorratsdatenspeicherung beinhaltete die Speicherung von personenbezogenen Daten ohne konkreten Anlass für den Fall, dass diese einmal relevant werden. Im März 2010 erklärte das Bundesverfassungsgericht dieses Vorgehen als verfassungswidrig (http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg10-011.html).

Seitdem gab es immer wieder Bestrebungen, die Vorratsdatenspeicherung in abgeänderter Form wieder einzuführen. Diese Pläne sind nun offenbar vorerst vom Tisch. Seit auch auf EU-Ebene heftig über das Thema „Speicherung von Internet- und Telefondaten“ gestritten wird, will die Bundesregierung vorerst eine europäische Entscheidung abwarten. Außerdem solle auch die erhöhte Sensibilität der Bürger durch die NSA-Affäre dafür gesorgt haben, dass dieses umstrittene Gesetz zunächst auf Eis gelegt wurde. Mit einer Entscheidung ist nun erst im Jahr 2017 zu rechnen.

Quelle: Spiegel Online / http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/vorratsdatenspeicherung-regierung-verzichtet-auf-neues-gesetz-a-964155.html