Allgemein

Vorratsdatenspeicherung erneut in der Diskussion

Erst im März 2010 wurde die Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und somit nichtig erklärt. Telekommunikationsanbieter müssen seitdem die gespeicherten Datensätze nach 7 Tagen löschen. Die Behörden haben jedoch die Möglichkeit, mit einem sogenannten „Quick Freeze“ die Daten im konkreten Verdachtsfall länger speichern zu lassen.

 

Wie das Onlinemagazin golem.de nun berichtet, ist die Vorratsdatenspeicherung in der bundespolitischen Diskussion wieder ein Thema. Bundeskanzlerin Angela Merkel habe Wirtschaftsminister Philipp Rösler dazu gedrängt, „zeitnah“ eine „anlasslose sechsmonatige Speicherung“ von Verbindungsdaten festzulegen.

 

Die Vorratsdatenspeicherung ist europaweit umstritten, da es nach wie vor keine einheitlichen Richtlinien gibt, wer zu welchem Zweck auf die Daten zugreifen darf. Eine Entscheidung ist in nächster Zeit jedoch eher nicht zu erwarten.

 

Nutzer von Meinhotspot können sich sicher sein, immer der aktuellen Gesetzgebung zu genügen, da bei Änderungen das Authentifizierungsverfahren entsprechend angepasst wird.