Alle Informationen zum europäischen Förderprogramm finden Sie hier:
https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/faq/wifi4eu-fragen-und-antworten
Die Abkürzung „WiFi4EU“ (dt.: „WLAN für die EU“) steht für ein Förderprogramm, mit dem die Europäische Union ab sofort den WLAN-Ausbau in europäischen Kommunen unterstützt. Ziel ist es, an zentralen Orten des öffentlichen Lebens kostenfreies WLAN bereitzustellen. Für alle nutzbar und das ohne Gebühren.
Wie geht es?
Die Förderung soll bei diesem Projekt auffallend unbürokratisch organisiert werden:
- Interessierte Kommunen stellen einen Antrag über eine Website (Hier geht es zum Registrierungsportal)
- Nach der Zusage der Förderung erhält der Zuwendungsempfänger einen Gutschein (einen sogenannten Voucher)
- Dieser Gutschein wird an das beauftragte Unternehmen gegeben, welches diesen dann bei der EU zur Rückerstattung der Kosten einreicht.
Zur Registrierung für Kommunen
Hinweise:
- Die Bearbeitung erfolgt der Reihe nach – wer sich schnell bewirbt, hat also bessere Chancen
- Spätestens anderthalb Jahre nach der Förderzusage muss das WLAN installiert sein, sonst verfällt der Gutschein
- Der Förderzeitraum ist bis zum Jahr 2022 festgelegt
Wer kann sich bewerben?
Nicht nur Kommunen können sich bewerben. Auch öffentliche Träger wie Bibliotheken, Krankenhäuser, Museen etc. können sich für öffentliches WLAN fördern lassen. Finanziert werden die Hardware und die Installation. Die Planung kann nicht gefördert werden.
Wie viel Geld steht zur Verfügung?
- In dem Projekt WiFi4EU werden insgesamt 120 Millionen EUR bereitgestellt
- Jeder Gutschein hat einen Wert von 15.000 EUR
Welche Voraussetzungen gibt es?
- Der Hotspot muss eine einheitliche, vorgegebene SSID (WLAN-Namen) erhalten
- Das WLAN muss eine Vorschaltseite haben (ein sogenanntes „Captive Portal“), wie es alle professionellen WLAN-Dienstleister anbieten