Drei Wochen nach seiner aufsehenerregenden WLAN-Entscheidung hat der Bundesgerichtshof die Begründung im Volltext veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass das Urteil nur auf Privatpersonen angewendet werden kann. Professionelle Hotspot-Betreiber sind nach Angaben des auf IT-Recht spezialisierten Rechtsanwalts Christian Solmecke nicht betroffen. (Quelle: netzwelt.de) ganzen Artikel lesen >>>