Nicht richtig funktionierendes WLAN ist frustrierend. Man kann sich nicht verbinden, die Verbindung bricht ständig ab oder es ist einfach extrem langsam.
Wenn Sie ein WLAN-Netz einrichten möchten, lässt sich im Nachhinein ganz einfach Frust vermeiden in dem Sie vorher einige Tipps beachten. Zusammengefasst finden Sie hier die 5 wichtigsten Punkte, auf die man beim Einrichten eines WLANs achten sollte.
1.) Setzen Sie die passende Hardware ein
2.) Verzichten Sie auf Funk-Repeater
3.) Achten Sie nicht nur auf die Sendereichweite
4.) Bieten Sie ihr WLAN nicht einfach offen an
5.) Pflegen Sie ihr WLAN
1.) Setzen Sie die passende Hardware ein
WLAN-Router kennt jeder von zu Hause. Die kleinen Plastikkästen werden mit der Telefondose verbunden und senden dann das WLAN Signal aus. Doch es gibt große Unterschiede zwischen den Geräten. Denn in jedem Router steckt ein kleiner Computer mit unterschiedlicher Leistungsfähigkeit. Während für den Hausgebrauch mit 4 – 5 Nutzern ein WLAN-Router aus dem Elektrofachmarkt durchaus reichen kann kommt man damit für größere Nutzerzahlen, z. B. für offenes Gäste-WLAN nicht sehr weit. Hier benötigt man Industriehardware mit der sich auch 50, 100 oder 500 Nutzer gleichzeitig versorgen lassen. Wir beraten Sie gerne zu ihrem konkreten Hardwarebedarf.
2.) Verzichten Sie auf Funk-Repeater
Zur einfachen Erweiterung des WLAN Signals werden von vielen Herstellern sogenannte Repeater angeboten. Das WLAN Signal lässt sich damit drahtlos verstärken. Was zunächst wie eine sehr einfache Lösung klingt und zudem ohne das Verlegen von Kabeln auskommt hat jedoch einen entscheidenden Nachteil.
Die Funkverbindung zwischen dem Router und dem Repeater hat eine begrenzte Kapazität. Verbinden sich nun mehrere Nutzer zum Repeater, wird der Datenverkehr aller Nutzer über die Verbindung zwischen Repeater und WLAN-Router gesendet was diese schnell an ihre Grenzen bringt und instabil werden lässt. Dieser Effekt potenziert sich mit der Anzahl an eingesetzten Repeatern. Besonders verwirrend: die Nutzer bekommen eine starke WLAN-Verbindung auf ihren Geräten angezeigt, können aber trotzdem nicht surfen.
3.) Achten Sie nicht nur auf die Sendereichweite
Beim Aufbau von WLAN-Netzen wird häufig nur die Sendereichweite beachtet. Es gibt jedoch einen zweiten Aspekt, der wichtiger ist: die Kapazität. Ein WLAN-Router oder Accesspoint kann nur eine begrenzte Anzahl von Nutzern bedienen. Wird diese überschritten empfangen die Nutzer zwar noch das WLAN Signal, können sich aber nicht mehr verbinden. Es kann also je nach Szenario sinnvoll sein eher kleine, dafür aber mehrere Funkzellen einzusetzen um die Kapazität der einzelnen Sender nicht zu überschreiten.
4.) Bieten Sie ihr WLAN nicht einfach offen an
Als im Juni 2017 das Telemediengesetz geändert wurde, schrieben viele Medien plötzlich von der Abschaffung der “Haftung bei WLAN-Netzen“ – also der sogenannten Störerhaftung. Der Tenor war: jeder kann sein WLAN offen anbieten ohne dafür haften zu müssen, wenn fremde Nutzer darüber etwas Illegales tun. Das klingt so, als wäre WLAN nun ein rechtsfreier Raum, in dem jeder alles tun kann ohne eine Strafverfolgung fürchten zu müssen. Es ist natürlich schwer vorstellbar, dass der Gesetzgeber so etwas beschlossen hat – und tatsächlich ist es auch nicht so.
Was ist also tatsächlich passiert? Bis Juni 2017 war es Anwälten möglich kostenpflichtige Abmahnungen zu versenden, wenn über einen Anschluss z. B. der Upload von urheberrechtlich geschütztem Material wie Musik oder Filmen nachgewiesen werden konnte. Als Anbieter von offenem WLAN sah man sich also sofort mit Kosten, oft im vierstelligen Bereich, konfrontiert. Dieser Praxis hat der Gesetzgeber zum Glück einen Riegel vorgeschoben. Das heißt jedoch nicht, dass man generell nicht mehr haftet, wenn über den eigenen Anschluss etwas Illegales geschieht. Die entsprechende Anwaltskanzlei muss nun lediglich den regulären Weg beschreiten, was meistens auf ein Gerichtsverfahren hinaus läuft. Mehrere Gerichte haben entschieden: der bloße Hinweis auf ein offenes WLAN entbindet nicht von der Haftung.
Auch bei schweren Straftaten ist natürlich der Anschlussinhaber, als die einzige ermittelbare Person, der erste Ansprechpartner für Polizei und Staatsanwaltschaft.
Zusätzlich wurde im Rahmen dieser Gesetzesänderung der Anspruch auf sogenannte Netzsperren eingeführt. Das bedeutet, dass ein Anschlussinhaber dazu verpflichtet werden kann bestimmte Webseiten zu sperren, um einen Missbrauch durch fremde Nutzer zu verhindern.
5.) Pflegen Sie ihr WLAN
WLAN-Netze müssen regelmäßig geupdated werden um Angriffe von außen zu verhindern. Da zunächst jeder, der sich in der Nähe befindet, eine Verbindung zum WLAN herstellen, muss sichergestellt sein, dass sich die Software auf dem WLAN-Router und etwaigen Erweiterungsgeräten immer auf dem neusten Stand befinden damit bekannte Sicherheitslücken nicht ausgenutzt werden können. Es kann außerdem sein, dass Funksignale aus der Umgebung das WLAN stören. Ein WLAN-Netz, das heute gut funktioniert muss Morgen nicht zwangsläufig immer noch gut funktionieren da es von äußeren Einflussfaktoren abhängig ist. Die genutzten Frequenzbereiche sollten daher regelmäßig geprüft werden.
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